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Bonusbedingungen

Titel, Doppelname, Stiege und Top: Wie österreichische Angaben ins Slotlounge-Formular gehören

Österreichische Namen und Anschriften haben Eigenheiten, die in Anmeldeformularen oft nicht vorgesehen sind: akademische Titel, Doppelnamen, Stiege, Tür und Top. Das Formular von Slotlounge vergleicht seine Felder später mit den Belegen, und was dort anders geschrieben ist, gilt als Abweichung. Wer die Eigenheiten einheitlich einträgt, vermeidet deshalb einen Großteil der Rückfragen.

Der Überblick zum Slotlounge Casino in Österreich beschreibt das Euro-Konto und die Bedingungen nach der Anmeldung.

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Zuname, Vorname und Titel

AngabeWie sie ins Formular gehört
ZunameWie ihn der Identitätsnachweis führt
VornameWie im Beleg, auch in der Reihenfolge
Akademischer TitelNicht ins Namensfeld, außer der Beleg führt ihn ausdrücklich als Namensbestandteil; weist das Formular ein eigenes Titelfeld aus, steht er dort
GeburtsdatumTag, Monat, Jahr, wie es in Österreich üblich ist, und übereinstimmend mit dem Beleg

Doppelnamen, Umlaute und das scharfe s

Doppelnamen

Ein Doppelname wird so geschrieben, wie er im Beleg steht, mit demselben Bindestrich oder demselben Leerzeichen. Ein zweiter Vorname, der im Beleg steht, gehört auch ins Formular. Fehlt er dort, ist das ebenfalls ein Unterschied.

Sonderzeichen

Ein Name mit ä, ö, ü oder ß wird nicht in ae, oe, ue oder ss umgeschrieben, wenn der Beleg die Sonderzeichen führt. Eine Prüfung, die Zeichen vergleicht, behandelt jede Umschreibung als Abweichung, auch wenn sie in der Aussprache dasselbe meint.

Auch nach erfülltem Bonusumsatz bleiben die Anforderungen an die Person bestehen, wie die Slotlounge-Bonusbedingungen für Österreich erläutern.

Anschrift mit Stiege, Tür und Top

Die Anschrift wird so eingetragen, wie sie im Adressbeleg steht, mit Gasse oder Straße, Hausnummer und, soweit es sie gibt, Stiege, Tür und Top. Viele Formulare kennen nur eine Zeile für die Hausnummer. Dann werden die Zusätze in derselben Reihenfolge angehängt, die der Beleg zeigt, und nicht umgestellt.

Postleitzahl, Ort und Bundesland

Die Postleitzahl hat in Österreich vier Stellen. Danach folgen der Ort und das Bundesland: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg oder Wien. Bei Wien fällt Ort und Bundesland zusammen, und im Feld steht trotzdem beides.

Abkürzungen im Beleg

Manche Belege kürzen ab, etwa Gasse mit G. oder Straße mit Str. Hier gilt der Beleg und nicht die Gewohnheit: Wer die Abkürzung im Beleg liest, schreibt sie so ins Formular, und wer das Wort ausgeschrieben liest, schreibt es aus. Die bequemere Schreibweise des Alltags ist kein Maßstab, weil der Vergleich Zeichen für Zeichen läuft.

Handynummer

Die Handynummer wird mit Landesvorwahl +43 und ohne die führende Null der Vorwahl eingegeben. Sie wird beim Anmelden bestätigt, und deshalb muss das Telefon bei der Registrierung erreichbar sein.

Für den späteren Zugang zur Kassa und zu den Belegen erklärt die Slotlounge-Bedienung am Smartphone den mobilen Kontobereich.

Was die Eingabe mit den Belegen verbindet

Welche Dokumente der Betreiber für Person und Wohnort annimmt, steht in seinen Verifizierungsregeln. Für das Formular genügt der Hinweis, dass Name und Anschrift dort und auf den Belegen übereinstimmen müssen. Auch das Zahlungsmittel wird belegt, und es muss auf den Namen des Spielers lauten; wer für Dritte spielt oder mehrere Konten führt, riskiert Sperre und den Einbehalt von Gewinnen. Voraussetzung ist die Volljährigkeit mit 18 Jahren.

Wie sich die Namensregel auf Karte, Wallet und Girokonto auswirkt, zeigen die Slotlounge-Zahlungsarten in Österreich.

Vor dem Absenden

Vor dem Absenden lohnt ein letzter Vergleich mit dem Beleg: Zuname und Vorname, Sonderzeichen und Bindestriche, Stiege, Tür und Top in der Reihenfolge des Adressbelegs, die vierstellige Postleitzahl mit Ort und Bundesland sowie die Handynummer mit +43.
Dokumente gehören ausschließlich in den Kontobereich oder in den Live-Chat, nie in einen Link aus einer Nachricht. Beratung zur Glücksspielsucht bietet die Glücksspielsucht-Hotline der Medizinischen Universität Wien unter 0800 20 5242 kostenlos an.

FAQ: Slotlounge

Nein, nur wenn der Beleg ihn als Teil des Namens führt.

Genau wie im Identitätsnachweis, mit demselben Bindestrich oder Leerzeichen.

Nein, wenn der Beleg das Sonderzeichen führt, wird es so übernommen.

So, wie sie im Adressnachweis stehen, in derselben Reihenfolge.

Vier, danach folgen Ort und Bundesland.

Die Schreibweise des Belegs wird übernommen.

Mit Landesvorwahl +43 und ohne die führende Null.